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Einreisebestimmungen Kroatien

Mit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 entsprechen die Einreisebestimmungen denen aller europäischen Mitgliedsländer, wo nach dem Grundsatz der Freizügigkeit verfahren wird.

Einreisebestimmungen Kroatien: Reisedokumente

Bereits einige Wochen bevor Sie in den Kroatien Ferienhaus Urlaub starten, sollten Sie die Gültigkeit und Vollständigkeit Ihrer Reisedokumente überprüfen. Mit dem Beitritt Kroatiens zur EU gelten die Aufenthalts-, Einreise- und Zollbestimmungen der Europäischen Union. Die Kroatien Einreise ist für EU-Bürger mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass
  • vorläufiger Reisepass
  • Personalausweis
  • vorläufiger Personalausweis
  • Kinderreisepass
  • Fahrzeugdokumente wie Führerschein, Fahrzeugschein und grüne Versicherungskarte

Voraussetzung für die Einreise nach Kroatien ist die Gültigkeit der Dokumente für die Dauer Ihres Aufenthaltes. Seit dem 26.06.2012 benötigen Kinder einen eigenen Reisepass. Die Gültigkeit eines entsprechenden Eintrages im Reisepass der Eltern ist an diesem Tag erloschen. Gültigkeit besitzen nach wie vor Kinderreisepässe nach altem Muster ohne Lichtbild, wenn sie vor dem 1. Januar 2006 ausgestellt wurden. Es wird jedoch empfohlen, nur mit einem Kinderreisepass einzureisen, der mit einem Lichtbild versehen ist. Ohne Visum ist es EU-Bürgern gestattet, sich bis zu 90 Tage pro Halbjahr in Kroatien aufzuhalten. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, können die Behörden einen Nachweis über das Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel verlangen.

Zollbestimmungen bei der Kroatien Einreise

Kroatien gehört zum gemeinsamen Zollgebiet der EU und es gilt der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Das bedeutet, dass Zollkontrollen an der Grenze seit dem 1. Juli 2013 entfallen. Reisende, die aus einem Nicht-EU-Mitgliedsland nach Kroatien einreisen, müssen grundsätzlich die mitgeführten Waren anmelden. In der Regel fordern die Zollbeamten an der Grenze eine mündliche Auflistung aller Waren.

Die veränderten Einreisebestimmungen Kroatien seit dem EU-Beitritt sehen neue Obergrenzen für die Ein- und Ausfuhr von Lebens- und Genussmitteln vor, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Die zollbefreiten Höchstmengen von Spirituosen, Tabakwaren und Kaffee wurden deutlich angehoben. Bargeld und Schecks bis zu einem Betrag von 10.000 Euro pro Person dürfen uneingeschränkt ein- und ausgeführt werden. Waren, die zu gewerblichen Zwecken aus Kroatien ausgeführt werden müssen hingegen unabhängig von der Menge beim zuständigen Hauptzollamt in Deutschland angemeldet und versteuert werden. 

Einreisebestimmungen Kroatien für Haustiere

Viele Reisende wollen sich in den schönsten Wochen des Jahres nicht von ihrem Haustier trennen und nehmen die Katze oder den Hund mit in den Ferienhaus Urlaub an der Adriaküste. Voraussetzung für eine problemlose Einreise Kroatien mit dem vierbeinigen Begleiter ist das Tragen eines Mikrochips, womit die Haustiere zweifelsfrei identifiziert werden können. Darüber hinaus ist ein tierärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand oder ein Heimtierausweis bei der Kroatien Einreise erforderlich, und es muss der Nachweis über eine erfolgte Tollwutschutzimpfung erbracht werden. Diese darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Haustiere, die jünger als drei Monate sind, können ebenfalls eingeführt werden. Voraussetzung ist allerdings ein lückenloser Nachweis über den Aufenthaltsort des Tieres vom Zeitpunkt der Geburt an. Stellen die Behörden eine Verletzung der Einreisebestimmungen Kroatien für Haustiere fest, kann die Einreise verweigert und das Tier in das Heimatland zurückgeschickt oder unter Quarantäne gestellt werden. Die Kosten, die durch diese Maßnahmen entstehen, hat der Besitzer zu tragen.

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